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Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Betreuungskosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Zum einen aus einem Beitrag an den zuständigen Jugendhilfeträger Ihrer Kommune und zum anderen aus einer privaten Zuzahlung sowie den Verpflegungskosten an uns als Kindertagespflegepersonen.

Mögliche Förderzuschüsse können bei Ihrer Stadt oder dem zuständigen Jugendhilfeträger angefragt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu verschaffen.

Die Betreuungskosten können zudem steuerlich geltend gemacht werden. 



Wichtige Zusatzinformationen:

  1. Abschluss eines Betreuungsvertrages nach dem Kennenlernen
  2. Anmeldung erfolgt über uns beim zuständigen Jugendamt
  3. Unterstützung bei allen organisatorischen Schritten
  4. Individuelle Eingewöhnung wird gemeinsam geplant
  5. Transparente Kostenaufstellung
  6. Beratung zu möglichen Förderungen und Zuschüssen
  7. Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten
  8. Regelmäßiger Austausch mit den Eltern
  9. Flexible Terminvereinbarung für Gespräche
  10. Vertrauensvolle Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt
  11. Individuelle Betreuung in kleinen Gruppen
  12. Geschwisterermäßigung möglich: Für Geschwisterkinder können reduzierte Betreuungskosten anfallen (je nach Regelung des Jugendamtes)