Die Kosten der Kinderbetreuung
Die Betreuungskosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Zum einen aus einem Beitrag an den zuständigen Jugendhilfeträger Ihrer Kommune und zum anderen aus einer privaten Zuzahlung sowie den Verpflegungskosten an uns als Kindertagespflegepersonen.
Mögliche Förderzuschüsse können bei Ihrer Stadt oder dem zuständigen Jugendhilfeträger angefragt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu verschaffen.
Die Betreuungskosten können zudem steuerlich geltend gemacht werden.
Ihre nächsten Schritte
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen guten Einblick in unsere Kindertagespflege geben konnten und freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Bei einem vereinbarten Termin nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, zeigen Ihnen unsere Räumlichkeiten und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte. Gerne können Sie auch Ihr Kind zum Kennenlernen mitbringen – uns ist es besonders wichtig, dass sich auch Ihr Kind bei uns wohlfühlt.
Wenn alles für beide Seiten passt, wird im Anschluss ein Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und uns als Kindertagespflegepersonen geschlossen. Die Anmeldung erfolgt dann über uns beim zuständigen Jugendamt, sodass alle weiteren Schritte gemeinsam abgestimmt werden.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail für einen Besuch an, damit wir diesen gut in unseren Tagesablauf integrieren können.
Wir freuen uns auf Sie!
Wichtige Zusatzinformationen:
- Abschluss eines Betreuungsvertrages nach dem Kennenlernen
- Anmeldung erfolgt über uns beim zuständigen Jugendamt
- Unterstützung bei allen organisatorischen Schritten
- Individuelle Eingewöhnung wird gemeinsam geplant
- ransparente Kostenaufstellung
- Beratung zu möglichen Förderungen und Zuschüssen
- Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten
- Regelmäßiger Austausch mit den Eltern
- Flexible Terminvereinbarung für Gespräche
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt
- Individuelle Betreuung in kleinen Gruppen
- Geschwisterermäßigung möglich: Für Geschwisterkinder können reduzierte Betreuungskosten anfallen (je nach Regelung des Jugendamtes)
