Die Betreuungskosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Zum einen aus einem Beitrag an den zuständigen Jugendhilfeträger Ihrer Kommune und zum anderen aus einer privaten Zuzahlung sowie den Verpflegungskosten an uns als Kindertagespflegepersonen.
Mögliche Förderzuschüsse können bei Ihrer Stadt oder dem zuständigen Jugendhilfeträger angefragt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu verschaffen.
Die Betreuungskosten können zudem steuerlich geltend gemacht werden.